Sie wollen eine neue Marke schützen. Dies kann normalerweise ein kann beispielsweise ein Pflanzenname, ein Firmenname oder -logo sein. Der Markenschutz ist im Prinzip auf dreierlei Weise möglich:
1. Wortmarke: Der Name wird geschützt.
2. Wort-/Bildmarke: Der gesamte Entwurf wird geschützt.
3. Formmarke: Der gesamte Entwurf wird geschützt einschließlich der (drei-dimensionalen) Form.
Wortmarke
Was den Schutz der Wortmarke einer Handelsmarke betrifft, sind einige Anmerkungen zu machen. Die Marke kann eine sogenannte „schwache Marke“ sein. Dies bedeutet, dass der Schutz von häufig vorkommenden Worten praktisch nicht über einen Wortmarkenschutz möglich ist. Außerdem ist es möglich, dass der Eigentümer einer ähnlichen, anderen Marke der Meinung ist, dass durch Ihre Marke Verwechslungsgefahr entstehen kann. Dieser Eigentümer wird Ihnen dann ggf. den Gebrauch Ihrer Marke untersagen wollen. Anschließend ist aufgrund des Umstandes, dass bereits viele Marken häufig vorkommende Begriffe gebrauchen logischerweise zu erwarten, dass auch das Fehlende noch hinzukommen wird. Dies wirkt sich Ihnen gegenüber nachteilig aus.
Wort-/Bildmarke(Warenzeichen)
In vielen Verträgen ist es eher angebracht, das Warenzeichen zu schützen. Dies bezieht sich auf die gesamte Gestaltung der Marke. Es wird also der gesamte Entwurf registriert.
Formmarke (Gebrauchsmusterschutz)
Wenn eine Marke sich auf eine 3-dimensionale Abbildung bezieht, können Sie diese als Form-Marke schützen lassen.
Information
Wenn Sie über eine neue Marke verfügen, können Sie völlig unverbindlich Kontakt zu New Variety BV. aufnehmen. Wir sind Ihnen gern beim Schutz Ihrer Marke behilflich.