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Markenrecht


Sie wollen eine neue Marke schützen. Dies kann beispielsweise ein Pflanzenname oder Ihr Firmenname oder Ihr Firmenlogo sein. Der Markenschutz ist im Prinzip auf dreierlei Weise möglich:
1. Wortmarke, der Name wird geschützt.
2. Word-/Bildmarke, der gesamte Entwurf wird geschützt.
3. Formmarke, der gesamte Entwurf wird geschützt einschließlich der (3-dimensionalen) Form. Das Markenrecht fällt unter das geistige Eigentum. Dies beinhaltet, dass Sie Eigentümer einer neuen Marke werden können. Niemand darf dann ohne Zustimmung des Besitzers diese Marke benutzen.

Schutzgebiet

Es ist nicht möglich, mittels einer Registrierung den weltweiten Markenschutz zu beantragen. Der Schutz einer Marke wird zumeist dadurch veranlasst, dass man einen Benelux-Markenschutz beantragt (gültig über die Länder Belgien, die Niederlande und Luxemburg). Gemäß dem "Vertrag und Protokoll von Madrid” kann man gleichzeitig für alle Länder der heutigen Europäischen Union eine Marke anmelden / hinterlegen. Sie können natürlich auch für jedes einzelne Land eine Marke beantragen.

Wort-/Bildmarken

Was den Schutz der Wort/-Bildmarke einer Handelsmarke betrifft, sind einige Anmerkungen zu machen. Die Marke kann eine sogenannte „schwache Marke“ sein. Dies bedeutet, dass der Schutz von häufig vorkommenden Worten/Bilder praktisch nicht über einen Wort/-Bildmarkenschutz möglich ist. Außerdem ist es möglich, dass der Eigentümer einer ähnlichen, anderen Marke der Meinung ist, dass durch Ihre Marke Verwechslungsgefahr entstehen kann. Dieser Eigentümer wird Ihnen dann ggf. den Gebrauch Ihrer Marke untersagen wollen.

Warenzeichen

In vielen Verträgen ist es eher angebracht, das Warenzeichen zu schützen. Dies bezieht sich auf die gesamte Gestaltung der Marke. Es wird also der gesamte Entwurf registriert.

Formmarke

Wenn eine Marke sich auf eine 3-dimensionale Abbildung bezieht, können Sie diese als Formmarke schützen lassen.

Klassen

Der Markenschutz erfolgt stets in einer Anzahl von Klassen von Dienstleistungen und Waren, die zuvor definiert wurden. Bevor Sie die Deponierung einer Marke vornehmen lassen, bestimmen Sie, innerhalb welcher Klasse Sie Ihre Marke schützen lassen wollen.

Verfahren

Vor Beantragung eines Benelux-Markenschutzes muss New Variety BV vom Auftraggeber dazu ermächtigt werden. Der Markenschutz besteht aus zwei Teilen: Untersuchung und Hinterlegung. Nach der Prüfung durch das Markenrechtsbüro (Patentamt) und nach einer Frist von 6 Monaten der öffentlichen Bekanntmachung, während welcher Dritte Einspruch erheben können, wird dann ggf. das Markenrecht zuerkannt.

Information

Wenn Sie über eine neue Marke verfügen, können Sie völlig unverbindlich Kontakt zu New Variety BV. aufnehmen. Wir sind Ihnen gern beim Schutz Ihrer Marke behilflich.